Änderung von Auflagen oder Beschränkungen zur Fahrerlaubnis

Leistungsbeschreibung


In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen, wie zum Beispiel das Tragen einer Sehhilfe, oder Beschränkungen, wie zum Beispiel eine Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung aufgrund körperlicher Behinderung, können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.

Verfahrensablauf


Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.

An wen muss ich mich wenden?


Fahrerlaubnisbehörde

Zuständige Stelle


Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises.

Voraussetzungen


Die Änderung erfolgt auf Ihren Antrag. Sie haben den Nachweis zu erbringen, dass die jeweilige Beschränkung ggf. keine Berechtigung mehr besitzt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein),
  • ärztliches Gutachten oder Gutachten eines oder einer unabhängigen Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle. Bitte fragen Sie hierzu vorab bei der zuständigen Stelle nach, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühren werden je nach Aufwand bemessen. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Genauere Informationen über die Höhe der Gebühr können Sie auch bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erfragen.

Welche Fristen muss ich beachten?


Bei der Änderung eines Führerscheines sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer


Die Bearbeitungsdauer ist vom Aufwand abhängig, aber auch von der der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Im Idealfall, also beim Vorliegen aller Ihrer Unterlagen, kann die Bearbeitungsdauer eine bis anderthalb Wochen betragen.

Rechtsbehelf


Bei ablehnenden Bescheiden ist ein Widerspruch möglich.

Anträge / Formulare


Die notwendigen Formulare erhalten Sie direkt bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt). Im Internet sind keine Formulare erhältlich. Eine Antragstellung ist nur durch persönliches Erscheinen direkt vor Ort möglich. Die Antragstellung erfolgt in schriftlicher Form.

Was sollte ich noch wissen?


Bei den Begrifflichkeiten von Führerschein und Fahrerlaubnis wird wie folgt unterschieden: Die Fahrerlaubnis ist Ihre Berechtigung ein Fahrzeug einer jeweiligen Klasse zu führen. Der Führerschein ist das entsprechende Dokument, also der Nachweis, dass Sie die jeweilige Fahrerlaubnis besitzen.

Fachlich freigegeben durch


Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

Fachlich freigegeben am


01.06.2022