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Führerschein, Verlängerung der Klassen C1 und C1E, C und CE / D1 und D1E, D und DE


Fahrerlaubnisbehörde
Telefon: (03381) 58 32 70
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@stadt-brandenburg.de

  • Führerschein
  • amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • allgemeinärztliches Zeugnis (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)

Zusätzlich für die Klasse/n D1, D1E, D, DE

  • Führungszeugnis Belegart „0“ (ca. 14 Tage vor Antragstellung das Führungszeugnis beantragen)

Bei Beantragung müssen Sie persönlich vorstellig werden.

  • Die Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse C1/C1E, C/CE kostet 40,60 Euro.
  • Die Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse D1/D1E, D/DE kostet 43,90 Euro.

Wird durch die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel eine Karteikartenabschrift / ein Registerauszug angefordert, werden zusätzliche Gebühren erhoben.

Hinweis:

Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

C/CE

  • bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn die ehem. Klasse 2 bis zum 31.12.1998 erteilt wurde
  • wurde die Fahrerlaubnis der Klasse C/CE nach dem 31.12.1998 erteilt, so beträgt die Geltungsdauer 5 Jahre

D1/D1E/D/DE

  • die Geltungsdauer beträgt 5 Jahre

C1/C1E

  • unbegrenzte Gültigkeit, wenn die ehem. Klasse 3 erstmalig bis zum 31.12.1998 erteilt wurde
  • bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn die Fahrerlaubnisklasse C1/C1E nach dem 31.12.1998 und vor dem 28.12.2016 erteilt wurde
  • wurde die Fahrerlaubnis der Klasse C1/C1E nach dem 27.12.2016 erteilt, so beträgt die Geltungsdauer 5 Jahre

Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.