Führerschein, Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis


Antrag auf Erteilung / Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in aller Regel eine Fahrerlaubnis oder eine Prüfbescheinigung. Fahrerlaubnisse werden für eine jeweilige Klasse erteilt und können in bestimmten Fällen befristet werden. Als Nachweis der Erteilung dienen der ausgehändigte Führerschein oder die Prüfbescheinigung, die beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen sind.

Fahrerlaubnisbehörde
Telefon: (03381) 58 32 70
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@stadt-brandenburg.de

  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (mit Unterschrift und aktuellem biometrischen Lichtbild)
  • Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis (Bescheinigung) über die Teilnahme einer Ausbildung in Erster Hilfe (9 Unterrichtseinheiten) (Online-Kurse sind nicht zulässig)

Besonderheiten bei Bewerbern der Klassen C, C1, D und D1 und ggf. den zugehörigen Anhängerklassen E:

  • augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre; Sehtestbescheinigung reicht nicht aus)
  • ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • Nachweis (Bescheinigung) über die Teilnahme einer Ausbildung in Erster Hilfe (9 Unterrichtseinheiten) (Online-Kurse sind nicht zulässig)
  • Für Klasse(n) D1, D1E, D, DE ist vor Antragstellung ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart „0“) beim Bürgerservice der Stadt Brandenburg an der Havel zu beantragen

Wird ein Antrag auf Erteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis vor Erreichen des regulären Mindestalters (Klasse B/BE = 18 Jahre, Klasse C/CE = 21 Jahre, Klasse D/DE = 24 Jahre) gestellt, hat der Antragsteller der Fahrerlaubnisbehörde einen Nachweis über die körperliche und geistige Eignung mittels medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU) vorzulegen. Die Kosten für diese Untersuchung sind vom Antragsteller zu tragen.

Die Gebühren sind abhängig von den beantragten Fahrerlaubnisklassen und belaufen sich zwischen 43,90 Euro und 44,70 Euro.

Wird durch die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel eine Karteikartenabschrift / ein Registerauszug angefordert, können u.U. zusätzliche Gebühren erhoben werden.

Bei ablehnenden Bescheiden ist ein Widerspruch möglich.

Anträge auf Ersterteilungen und Erweiterungen von Fahrerlaubnissen sind zusammen mit den Antragsunterlagen vom Antragsteller direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel zu stellen.

Die Antragsformulare liegen bei den Brandenburger Fahrschulen vor. Sie müssen sich jedoch persönlich mit dem ausgefüllten Antragsformular und den erforderlichen Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde vorstellen und ihr gegenüber auf der Vorlage für die Herstellung Ihres Führerscheins Ihre Unterschrift leisten.

Sofern der Antragsteller noch minderjährig ist, ist die Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter notwendig. Diese erfolgt mittels Unterschrift auf dem Antragsformular.

(Bei begleitetem Fahren ab 17 ist ein gesondertes Formular bei Antragstellung einzureichen).