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Jagderlaubnis Erteilung


Leistungsbeschreibung

Wer, auch der Jäger, der die Jagd ausüben will, benötigt neben dem Jagdschein einer privatrechtlichen Erlaubnis die Jagd auf dem jeweiligen Gebiet auszuüben. Ohne diese Befugnis stellt beispielsweise auch die Jagd durch einen Jäger Jagdwilderei dar. Es ist zu unterscheiden nach Eigentums-Jagdrecht, Jagdpachtvertrag oder Jagderlaubnis.

Ein Jagdpachtvertrag wird zwischen der Jagdgenossenschaft und einem oder mehreren Jägern geschlossen. Dadurch werden diese zu Jagdausübungsberechtigten. Jagdausübungsberechtigte (auch Eigenjagdbesitzer oder die erwähnten Jagdpächter) können einem Jagdgast eine entgeltliche oder unentgeltliche Jagderlaubnis erteilen. Die entgeltliche (gegen Bezahlung, in jedweder Form) Jagderlaubnis bedarf immer der Schriftform. Wenn der Jagdgast bei der Jagdausübung nicht von einem Jagdausübungsberechtigten, einem angestellten Jäger oder einem bestätigten Jagdaufseher begleitet wird (auch unentgeltlich), hat er eine auf seinen Namen lautende schriftliche Jagderlaubnis (Jagderlaubnisschein) bei sich zu führen. Diese ist auf Verlangen den Jagdschutzberechtigten zur Prüfung vorzuzeigen.

Anzeigepflicht

Jagdpächter, Mit- oder Unterpächter und auch Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis sind verpflichtet, der unteren Jagdbehörde innerhalb eines Monats nach Abschluss des Erlaubnisvertrages unter Vorlage des Vertrages die Größe der Flächen mitzuteilen, auf denen ihnen die Ausübung des Jagdrechts zusteht.

Der Erlaubnisinhaber hat die entgeltliche Jagderlaubnis bei der für den Jagdbezirk örtlich zuständigen unteren Jagdbehörde anzuzeigen. Die für den Wohnsitz des Jägers zuständige untere Jagdbehörde trägt dann unter Vorlage der angezeigten Jagderlaubnis die anteilige Fläche in den Jagdschein ein.

Für die Anzeige und Eintragung in den Jagdschein wird eine Gebühr nach Gebührenordnung erhoben.

  • § 11, 12 Bundesjagdgesetz (BJagdG),
  • § 15, 16 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG),
  • Anlage 2 der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw)