Führerschein, Neuerteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis
Führerschein, Neuerteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis
Textblöcke ein-/ausklappenNeuerteilung einer Fahrerlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Fahrerlaubnisbehörde
Telefon: (03381) 58 32 70
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@stadt-brandenburg.de
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren sind verfahrensabhängig und können sich wie folgt ergeben:
- Vereinfachtes Verfahren (ohne umfangreiche Eignungsbewertung) - 119,40 Euro ohne Probezeit / 120,20 Euro mit Probezeit
- Erweitertes Verfahren (mit umfangreicher Eignungsbewertung) - 211,00 Euro ohne Probezeit / 211,80 Euro mit Probezeit
Was sollte ich noch wissen?
Im Einzelfall kann die Fahrerlaubnisbehörde bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung (Befähigungsnachweis) verlangen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen. Grundsätzlich genügt dafür die erfolgreiche Ablegung der theoretischen und/oder praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Die Fahrschulausbildung (theoretischer und praktischer Unterricht) sind nicht zwingend erforderlich.
Gemäß § 2 Abs. 7 StVG hat die Fahrerlaubnisbehörde zu ermitteln, ob der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet und befähigt ist. Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht efolgt nach den Vorschriften der Ersterteilung. Bestehen Bedenken an der Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen, ist die Verwaltungsbehörde berechtigt, die Beibringung von ärztlichen, fachärztlichen und medizinisch- psychologischen Gutachten anzuordnen.
Ebenfalls können die genannten Nachweise, für das Vorliegen der Eignung bzw. Befähigung des Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen, auch im Rahmen der Verlängerung von Fahrerlaubnissen ggf. erforderlich werden.
Es wird um Beachtung gebeten, dass es ist nicht immer bereits bei Antragstellung möglich ist konkret zu beurteilen, welche weiteren Nachweise erforderlich werden. Diese Beurteilung erfolgt im Verlauf der Antragsbearbeitung.
Antrag auf Erteilung der Klasse(n) B, BE, L, AM, A1, A2, A
- Antrag mit Angabe der EU-Fahrerlaubnisklasse(n)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Führungszeugnis Belegart „O“ (zu beantragen beim Bürgerservice)"Hinweise:
- aktuelle Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die „Erste-Hilfe“ (9 UE)
Antrag auf Erteilung der Klasse(n) C1, C1E, C, CE, T
- Antrag mit Angabe der EU-Fahrerlaubnisklasse(n)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Führungszeugnis Belegart „O“ (zu beantragen beim Bürgerservice)
- augenärztliches Gutachten über die Sehkraft (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter 1 Jahr)
- Nachweis über die „Erste Hilfe“ (9 UE)
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse(n) D1, D1E, D, DE oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wie z. B Taxi und/oder Mietwagen, Krankenkraftwagen
- Antrag mit Angabe der EU-Fahrerlaubnisklasse(n)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Führungszeugnis Belegart „O“ (zu beantragen beim Bürgerservice)
- augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter 1 Jahr)
- Nachweis über die „Erste Hilfe“ (9 UE)
Wichtiger Hinweis:
Bei Entzug einer Fahrerlaubnis aufgrund einer Alkoholfahrt mit einem Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6‰ ist die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) erforderlich!
Im Einzelfall kann auch bei einer Alkoholfahrt unter 1,6‰ eine MPU angeordnet werden.
Zur Vorbereitung auf die MPU wenden Sie sich ggf. noch vor Antragstellung an einen anerkannten Verkehrspsychologen.
Hinweise dazu erhalten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel.
Informationen zum Thema „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“ erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Straßenverkehr unter: http://www.bast.de/mpu
Eine Liste der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen im Land Brandenburg erhalten Sie unter folgendem Link: http://www.lbv.brandenburg.de/818.htm
Eine Liste aller amtlich anerkannten Begutachtungsstellen in der Bundesrepublik Deutschland erhalten Sie hier:
Viele Begutachtungsstellen bieten u.a. kostenlose Informationsveranstaltungen zu diesem Thema an. Termine erfragen Sie bitte bei den entsprechenden Stellen.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in der Übersicht "Fahrerlaubnis/Führerschein ist weg. Was nun?"