Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
- beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
- das Kind volljährig ist,
- Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
- die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.
An wen muss ich mich wenden?
Telefon: siehe zuständige Mitarbeiter/innen
Fax (für alle Mitarbeiter/innen): (03381) 58 54 04
E-Mail (für alle Mitarbeiter/innen): beistandschaft@stadt-brandenburg.de
Zuständige Mitarbeiter/innen:
- Buchstaben A, B, C, D, E, F, G:
Jan Hischke, Telefon: (03381) 58 5432 - Buchstaben H, S, T:
- N. N., Telefon: (03381) 58 5430
- Buchstaben I, J, K, L:
Anne Wollny, Telefon: (03381) 58 5431 - Buchstaben M, N, O, P, Q, R, U, V, W, X, Y, Z:
Marlen Lubitz-Reim, Telefon: (03381) 58 5460
Zuständige Stelle
örtliches Jugendamt
Voraussetzungen
- Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
- Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
Anträge / Formulare
- Beistandschaft durch das Jugendamt beenden (erst nach Anmeldung im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)