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Führerschein, Internationaler Führerschein


  • für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb EU und des EWR braucht man einen internationalen Führerschein, um die vorhandene Fahrerlaubnis nachzuweisen 
  • der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher nur in Verbindung mit diesem gültig

Fahrerlaubnisbehörde
Telefon: (03381) 58 32 70
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@stadt-brandenburg.de

  • Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto

Bei Beantragung müssen Sie persönlich vorstellig werden.

Die Kosten für einen Internationalen Führerschein betragen 16,30 Euro ohne Probezeit bzw. 17,10 Euro mit Probezeit.

Wenn Sie in Brandenburg an der Havel Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei uns einen Internationalen Führerschein beantragen. Dieser Internationale Führerschein ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheines. Der Internationale Führerschein wird von uns ausgestellt und kann sofort mitgenommen werden. Der Führerschein wird längstens für drei Jahre befristet ausgestellt.

Zur Ausstellung eines Internationalen Führerscheines ist die Vorlage bzw. die gleichzeitige Beantragung eines EU- Kartenführerscheins Voraussetzung.