Führerschein, Internationaler Führerschein


  • Internationaler Führerschein Ausstellung
  • für Nachweis der Fahrerlaubnis bei befristeten Auslandsaufenthalten in bestimmten Ländern (außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit der nationalen Fahrerlaubnis gültig
  • Internationale Führerscheine gibt es in 2 Ausfertigungen:
    • Internationaler Führerschein nach Artikel 7 und Anlage E des internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 "Pariser Abkommen" (Anlage 8c zu § 25b Abs.2 Fahrerlaubnis-Verordnung), die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr
    • Internationaler Führerschein nach Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 "Wiener Abkommen" (Anlage 8d zu § 25b Abs.3 Fahrerlaubnis-Verordnung), die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre
  • die Gültigkeitsdauer des internationalen Führerscheins darf nicht über die Gültigkeitsdauer des nationalen Führerscheines hinausgehen
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Fahrerlaubnisbehörde
Telefon: (03381) 58 32 70
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@stadt-brandenburg.de

  • Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto

Bei Beantragung müssen Sie persönlich vorstellig werden.

Die Kosten für einen Internationalen Führerschein betragen 16,30 Euro ohne Probezeit bzw. 17,10 Euro mit Probezeit.

Wenn Sie in Brandenburg an der Havel Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei uns einen Internationalen Führerschein beantragen. Dieser Internationale Führerschein ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheines. Der Internationale Führerschein wird von uns ausgestellt und kann sofort mitgenommen werden. Der Führerschein wird längstens für drei Jahre befristet ausgestellt.

Zur Ausstellung eines Internationalen Führerscheines ist die Vorlage bzw. die gleichzeitige Beantragung eines EU- Kartenführerscheins Voraussetzung.