Jugendgerichtshilfe


Leistungsbeschreibung

Die Jugendgerichtshilfe ist ein spezieller Fachdienst des Jugendamtes.

Sie wird immer dann tätig, wenn  ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Straftat begangen hat.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JGH) bietet straffällig gewordenen jungen Menschen im Alter von 14 - 17 Jahren und deren Erziehungsberechtigten sowie  Heranwachsenden im Alter von 18 - unter 21 Jahren Beratung und ggf. erforderliche Jugendhilfeleistungen an.

Als Vertreter des Jugendamtes wirkt sie in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) mit (§ 52 SGB VIII).

Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen unter anderem sozialpädagogische Gesichtspunkte in Strafverfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Sie prüfen  aber auch, ob Leistungen der Jugendhilfe eingeleitet werden sollten und ob es Alternativen zu einem förmlichen Strafverfahren geben kann (Diversion). Sie nehmen Einfluss auf den weiteren Gang des Verfahrens und üben die Nachbetreuung aus (z.B. Vermittlung und Überwachung sozialer Arbeitsstunden oder eines Verkehrserziehungskurses, Besuch in der Justizvollzugsanstalt, Durchführung einer Betreuungsweisung oder eines Sozialen Trainingskurses).

Petra Papenbrock
Telefon: (03381) 585410
Fax: (03381) 585404
E-Mail: jugendgerichtshilfe@stadt-brandenburg.de

Olaf Lüdeking
Telefon: (03381) 585411
Fax: (03381) 58-5404
E-Mail: jugendgerichtshilfe@stadt-brandenburg.de

§ 38 JGG, §52 SGB VIII