Anzeige Verkehrsordnungswidrigkeit ruhender Verkehr
Anzeige Verkehrsordnungswidrigkeit ruhender Verkehr
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Durch das Formular „Anzeige von Verkehrsordnungswidrigkeiten“ wird Ihnen die Möglichkeit geboten, festgestellte Parkverstöße eigenständig und rechtskonform anzuzeigen.
Von Nachfragen zum Sachstand Ihrer Anzeige bitten wir Abstand zu nehmen, da aus datenschutz- und verwaltungsrechtlichen Gründen hierüber keine Auskunft erteilt werden kann.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um die von Ihnen getätigte Anzeige verfolgen zu können, ist es dringend erforderlich, dass Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben (§ 57 Strafprozessordnung i.V.m. § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz) zusichern. Zudem erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Vorgang verarbeitet werden und erkennen gleichzeitig an, dass Ihnen eine Zeugeneigenschaft zukommt, sodass Sie auf Nachfragen zur Sache - ggf. auch vor Gericht - aussagen müssen (§ 161 a Strafprozessordnung i.V.m. § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz).
Welche Gebühren fallen an?
Für die Nutzung des Anzeigenvordrucks fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
- Ordnungswidrigkeitsgesetz
- Strafprozessordnung
- Straßenverkehrsgesetz
- Straßenverkehrsordnung
- Ordnungsbehördengesetz des Landes Brandenburg
- Verkehrsordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung