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Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr


Leistungsbeschreibung

Das Sachgebiet Verkehrsüberwachung bearbeitet die in der Stadt Brandenburg an der Havel durch die Ordnungsbehörde festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr. Die Verfolgung und Ahndung von Verstößen erfolgt über den Erlass von Verwarngeldangeboten und Bußgeldbescheiden. Auch Fahrverbote für die Dauer von bis zu drei Monaten werden ausgesprochen. Für die Dauer des Fahrverbotes wird der Führerschein durch das Sachgebiet Verkehrsüberwachung in amtliche Verwahrung genommen.

Grundsätzlich ist bei jeder straßenverkehrsrechtlichen Regelung auch eine Überwachung notwendig. Ohne eine entsprechende Überwachung und Ahndung von Verstößen reduziert sich die Akzeptanz der Maßnahme erheblich und der gewünschte Regelungseffekt wird nicht erreicht.

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkverstöße) dient der Aufrechterhaltung und Durchsetzung von Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr. Des Weiteren ist sie ein wesentlicher Bestandteil der Steuerung des Parkgeschehens im öffentlichen Verkehrsraum und unterstützt eine geordnete Parkraumbewirtschaftung.

Hinweis für Betroffene:

Bei Erlass eines Bußgeldbescheides sind die Gebühren und Auslagen der Verwaltung von demjenigen zu tragen, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat.

Kann in einem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeuges, der den Verstoß begangen hat, nicht ermittelt werden, werden dem Halter des Kraftfahrzeuges gemäß § 25 a des Straßenverkehrsgesetzes die Kosten auferlegt; er hat dann auch seine eigenen Auslagen zu tragen.