Verkehrsüberwachung fließender Verkehr
Verkehrsüberwachung fließender Verkehr
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
as Sachgebiet Verkehrsüberwachung bearbeitet die in der Stadt Brandenburg an der Havel durch die Ordnungsbehörde festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr. Die Verfolgung und Ahndung von Verstößen erfolgt über den Erlass von Verwarngeldangeboten und Bußgeldbescheiden. Auch Fahrverbote für die Dauer von bis zu drei Monaten werden ausgesprochen. Für die Dauer des Fahrverbotes wird der Führerschein durch das Sachgebiet Verkehrsüberwachung in amtliche Verwahrung genommen.
Grundsätzlich ist bei jeder straßenverkehrsrechtlichen Regelung auch eine Überwachung notwendig. Ohne eine entsprechende Überwachung und Ahndung von Verstößen reduziert sich die Akzeptanz der Maßnahme erheblich und der gewünschte Regelungseffekt wird nicht erreicht.
Die Überwachung des fließenden Verkehrs (Feststellung und Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten bei Geschwindigkeitsübertretungen) dient der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr. Sie ist wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit. Überhöhte Geschwindigkeit ist nach wie vor eine der Hauptunfallursachen.
Hinweis für Betroffene:
Bei Erlass eines Bußgeldbescheides sind die Gebühren und Auslagen der Verwaltung von demjenigen zu tragen, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat.
Falls nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat, kann dem Halter des Kraftfahrzeuges gemäß § 31a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung kostenpflichtig die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden.
Allgemeine Hinweise:
Die Sachbearbeiter/Innen des fließenden Verkehrs nehmen zur Abgeltung von Fahrverboten auch Führerscheine anderer Behörden entgegen. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung der Behörde, die das Fahrverbot erlassen hat. Bringen Sie bitte auch den entsprechenden Bußgeldbescheid in die Behörde mit. Bei Abgabe eines Führerscheines durch Dritte ist von Ihnen eine Vollmacht auszustellen, welche vorzulegen ist.
Denken Sie bitte daran, dass nach Umzügen, auch wenn sie nur innerhalb des Stadtgebietes erfolgen, Ihr Kraftfahrzeug auf die aktuelle Anschrift bei der Zulassungsstelle umgemeldet wird. (nähere Info´s unter: http://www.stadt-brandenburg.de/dienstleistungen/service/kfz-aenderung-des-namens-oder-der-anschrift)
An wen muss ich mich wenden?
Liane Briese
- Telefon: (03381) 58 3267
- Fax: (03381) 58 3233
Brigitte Gerike
- Telefon: (03381) 58 3266
- Fax: (03381) 58 3233
- Dennis Bothe
- Telefon: (03381) 58 3268
- Fax: (03381) 58 3233