Straßensperrungen
Straßensperrungen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, (z.B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Kranaufstellungen, Aufstellung von Gerüsten, Containern, Baustelleneinrichtungen usw.) müssen mit zugelassenen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gesichert werden.
Vor Beginn der Maßnahme muss der Bauunternehmer bzw. der Bauherr von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Der Bauunternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitstelle anhand der örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Straßenverkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Anke Pauluth
- Telefon: (03381) 58 32 25
- Fax: (03381) 58 32 33
Kathrin Leo
- Telefon: (03381) 58 32 51
- Fax: (03381) 58 32 33
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vollständig ausgefüllter Antrag (gemäß Vordruck) auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Erlaubnis und/oder Sondernutzungserlaubnis, mit Angaben zu Ort, Art, Umfang und Dauer der Maßnahme einschließlich eines maßstabgerechten Lageplanes.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die verkehrsrechtliche Anordnung wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden Gebühren nach der geltenden Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Brandenburg an der Havel erhoben.
Rechtsgrundlage
- §§ 44, 45, 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Was sollte ich noch wissen?
Informieren Sie sich über Straßenbaumaßnahmen auch auf der Homepage des Landesbetriebes Straßenbau.