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Leistungsbeschreibung

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, (z.B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Kranaufstellungen, Aufstellung von Gerüsten, Containern, Baustelleneinrichtungen usw.) müssen mit zugelassenen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gesichert werden.

Vor Beginn der Maßnahme muss der Bauunternehmer bzw. der Bauherr von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Der Bauunternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitstelle anhand der örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Straßenverkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zu stellen.

Anke Pauluth

Telefon: (03381) 58 32 25
Fax:      (03381) 58 32 33

Kathrin Leo

Telefon: (03381) 58 32 51
Fax:       (03381) 58 32 33

Vollständig ausgefüllter Antrag (gemäß Vordruck) auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Erlaubnis und/oder Sondernutzungserlaubnis, mit Angaben zu Ort, Art, Umfang und Dauer der Maßnahme einschließlich eines maßstabgerechten Lageplanes.

Die Gebühr für die verkehrsrechtliche Anordnung wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden Gebühren nach der geltenden Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Brandenburg an der Havel erhoben.

Informieren Sie sich über Straßenbaumaßnahmen auch auf der Homepage des Landesbetriebes Straßenbau.

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