Führerschein, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung („P-Schein“)


  • Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF)
  • erforderlich, um entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste zu befördern
  • zuständig: Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

Leistungsbeschreibung

Gemäß § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bedarf es einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung), wer einen Krankenwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist (Taxen, Mietwagen, Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen).

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von längstens 5 Jahren erteilt. Vor Ablauf der Gültigkeit ist diese rechtzeitig zu verlängern.

Fahrerlaubnisbehörde
Telefon: (03381) 58 32 70
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@stadt-brandenburg.de

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Führerschein
  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
  • Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde (nicht älter als 3 Monate) Belegart „O“ (ca. 4 Wochen vor Antragstellung beantragen)
  • Nachweis über die geistige und körperliche Eignung gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m. Anlage 5 FeV
  • Nachweis über die Anforderungen an das Sehvermögen gem. § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Nummer 2 FeV
  • Leistungstest (bei Erstbeantragung und Antragstellern ab Vollendung des 60. Lebensjahres)

Zusätzlich bei Krankenwagen:

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (9UE)

Nach erfolgter Antragstellung für den Verkehr mit Taxen, wird mit der Fahrerlaubnisbehörde ein Termin zur Ablegung der entsprechenden Ortskundeprüfung vereinbart.

Bei Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind die vorgenannten Unterlagen ebenfalls vorzulegen.

  • Antrag auf erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung = 42,60 Euro
  • Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung = 38,00 Euro