BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Links & Onlinedienste

Parkausweis für Bewohner


Bewohnerparkausweis beantragen, um berechtigt in einem Bewohnerparkgebiet parken zu können.

Leistungsbeschreibung

Einen Bewohnerparkausweis können Sie unter folgenden Voraussetzungen bekommen:

  • Sie müssen in der Stadt Brandenburg an der Havel mit Hauptwohnsitz oder mit Nebenwohnsitz gemeldet sein und dort tatsächlich wohnen.
  • Ihnen darf keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen.

Sind die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, wird der Bewohnerparkausweis nach Vorlage der Dokumente ausgestellt. Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens durch schriftliche Vollmacht beauftragen, den Bewohnerparkausweis für Sie zu beantragen.

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.

Heidrun Duckstein
Telefon: (03381) 583278
Fax: (03381) 583204

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

  • einen gültigen Personalausweis oder
  • einen gültigen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nutzungsnachweis (nur erforderlich, wenn Fahrzeughalter/-in nicht mit Antragsteller/-in identisch ist)
  • Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises (bei Neuantrag)

Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben und beträgt für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises für die Bereiche A, B, C, D, E, F, G, K, M oder T:

  • bei einer Laufzeit bis zu 6 Monaten 20,00 Euro,
  • bei einer Laufzeit bis zu 7 Monaten 22,50 Euro,
  • bei einer Laufzeit bis zu 8 Monaten 25,00 Euro,
  • bei einer Laufzeit bis zu 9 Monaten 27,50 Euro,
  • bei einer Laufzeit bis zu 12 Monaten 30,00 Euro.

Bei Verlust des Bewohnerparkausweises wird für die Neuausstellung sowie bei einer Änderung des Bewohnerparkausweises (Kennzeichenänderung oder Bereichswechsel aufgrund Umzuges) wird eine Gebühr von 10,20 Euro erhoben.

Die Bezahlung kann nach Erhalt des Gebührenbescheides direkt in bar oder per EC-Karte, aber auch per Überweisung oder durch Bankeinzugsermächtigung erfolgen.

Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung