Parkausweis für Bewohner
Parkausweis für Bewohner
Bewohnerparkausweis beantragen, um berechtigt in einem Bewohnerparkgebiet parken zu können.
Leistungsbeschreibung
Einen Bewohnerparkausweis können Sie unter folgenden Voraussetzungen bekommen:
- Sie müssen in der Stadt Brandenburg an der Havel mit Hauptwohnsitz oder mit Nebenwohnsitz gemeldet sein und dort tatsächlich wohnen.
- Ihnen darf keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen.
Sind die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, wird der Bewohnerparkausweis nach Vorlage der Dokumente ausgestellt. Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens durch schriftliche Vollmacht beauftragen, den Bewohnerparkausweis für Sie zu beantragen.
Verfahrensablauf
Der Bewohnerparkausweis kann online über das Serviceportal der Stadt Brandenburg an der Havel beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Heidrun Duckstein
Telefon: (03381) 583278
Fax: (03381) 583204
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Welche Unterlagen werden benötigt?
- einen gültigen Personalausweis oder
- einen gültigen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nutzungsnachweis (nur erforderlich, wenn Fahrzeughalter/-in nicht mit Antragsteller/-in identisch ist)
- Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises (bei Neuantrag)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben und beträgt für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises für die Bereiche A, B, C, D, E, F, G, K, M oder T:
- bei einer Laufzeit bis zu 6 Monaten 20,00 Euro,
- bei einer Laufzeit bis zu 7 Monaten 22,50 Euro,
- bei einer Laufzeit bis zu 8 Monaten 25,00 Euro,
- bei einer Laufzeit bis zu 9 Monaten 27,50 Euro,
- bei einer Laufzeit bis zu 12 Monaten 30,00 Euro.
Bei Verlust des Bewohnerparkausweises wird für die Neuausstellung sowie bei einer Änderung des Bewohnerparkausweises (Kennzeichenänderung oder Bereichswechsel aufgrund Umzuges) wird eine Gebühr von 10,20 Euro erhoben.
Die Bezahlung kann nach Erhalt des Gebührenbescheides direkt in bar oder per EC-Karte, aber auch per Überweisung oder durch Bankeinzugsermächtigung erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.