Parkausweis für Bewohner
Parkausweis für Bewohner
Textblöcke ein-/ausklappenBewohnerparkausweis beantragen, um berechtigt in einem Bewohnerparkgebiet parken zu können.
Leistungsbeschreibung
Einen Bewohnerparkausweis können Sie unter folgenden Voraussetzungen bekommen:
- Sie müssen in der Stadt Brandenburg an der Havel mit Hauptwohnsitz oder mit Nebenwohnsitz gemeldet sein und dort tatsächlich wohnen.
- Ihnen darf keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen.
Sind die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, wird der Bewohnerparkausweis nach Vorlage der Dokumente ausgestellt. Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens durch schriftliche Vollmacht beauftragen, den Bewohnerparkausweis für Sie zu beantragen.
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.
An wen muss ich mich wenden?
Heidrun Duckstein
Telefon: (03381) 583278
Fax: (03381) 583204
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Welche Unterlagen werden benötigt?
- einen gültigen Personalausweis oder
- einen gültigen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nutzungsnachweis (nur erforderlich, wenn Fahrzeughalter/-in nicht mit Antragsteller/-in identisch ist)
- Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises (bei Neuantrag)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben und beträgt für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises für die Bereiche A, B, C, D, E, F, G, K, M oder T:
- bei einer Laufzeit bis zu 6 Monaten 20,00 Euro,
- bei einer Laufzeit bis zu 7 Monaten 22,50 Euro,
- bei einer Laufzeit bis zu 8 Monaten 25,00 Euro,
- bei einer Laufzeit bis zu 9 Monaten 27,50 Euro,
- bei einer Laufzeit bis zu 12 Monaten 30,00 Euro.
Bei Verlust des Bewohnerparkausweises wird für die Neuausstellung sowie bei einer Änderung des Bewohnerparkausweises (Kennzeichenänderung oder Bereichswechsel aufgrund Umzuges) wird eine Gebühr von 10,20 Euro erhoben.
Die Bezahlung kann nach Erhalt des Gebührenbescheides direkt in bar oder per EC-Karte, aber auch per Überweisung oder durch Bankeinzugsermächtigung erfolgen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Bearbeitungsdauer
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Bemerkungen
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung