Plakatwerbung im öffentlichen Raum
Plakatwerbung im öffentlichen Raum
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Plakatierung an Lichtmasten ist ein wichtiger Bestandteil der Kultur- und Veranstaltungswerbung für die Stadt Brandenburg an der Havel.
Zurzeit besteht eine Dienstleistungskonzession zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel und der DSM Deutsche Städte Medien GmbH u. a. für Kultur- und Veranstaltungswerbung an städtischen Lichtmasten.
Die Anbringung ist ausschließlich an Lichtmasten erlaubt, an denen keine Einzelgewerbehinweise und Verkehrszeichen oder ähnliche genehmigte Schilder angebracht sind.
An wen muss ich mich wenden?
Louis Tessin
- Telefon: (03381) 58 32 26
- Fax: (03381) 58 32 04
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag zur Plakatwerbung an Lichtmasten ist an die DSM Deutsche Städte Medien GmbH (Ströer) zu richten.
Kontaktdaten:
DSM Deutsche Städte Medien GmbH
Telefon: (030) 25 92 67 - 111
Mail: angebot-ost@stroeer.de
Rechtsgrundlage
- §§ 44, 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Anträge / Formulare
Vorgabe der Firma Ströer