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Parkausweis für Handwerker


Leistungsbeschreibung

Für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben kann eine Ausnahmegenehmigung gültig für die Stadt Brandenburg an der Havel beantragt werden.

Es werden Einzelgenehmigungen je Fahrzeug oder Sammelgenehmigungen mit mehreren Kfz (bis zu 4 Kfz je Ausnahmegenehmigung) erteilt.

 

Die Ausnahmegenehmigung gestattet das Parken:

·         werktags von 6.00 bis 18.00 Uhr

·         im eingeschränkten Haltverbot und in eingeschränkten Haltverbotszonen

·         auf Bewohnerparkplätzen in allen Bewohnerparkbereichen

·         in Bereichen des Kurzzeitparkens mit Parkscheibe

·         in öffentlichen gebührenpflichtigen Bereichen an Parkscheinautomaten 

Die Ausnahmegenehmigung gilt explizit nicht:

·         zum Befahren von Fußgängerzonen

·         zum Parken in Fußgängerzonen

·         zum Parken auf Geh- und Radwegen

·         zum dauerhaften Parken am Betriebssitz

Der Parkausweis kann online über das Serviceportal der Stadt Brandenburg an der Havel beantragt werden.

Eine Ausnahmegenehmigung kann erteilt werden für Fahrzeuge, die aufgrund ihrer festen und für die Berufsausübung zwingend erforderlichen Ausstattung (z.B.  fest eingebaute Maschinen, Regalsysteme für Spezialwerkzeug etc.) als mobile Werkstatt fungieren.

Daneben ist eine Ausnahmegenehmigung auch für Servicefahrzeuge möglich. Diese Fahrzeuge dienen aufgrund ihrer Bauart primär dem Transport von Material, Leitern oder sperrigen Gütern zum Einsatzort. Sie verfügen nicht über den Ausbau einer mobilen Werkstatt, sind aber für die Ausführung der handwerklichen Tätigkeit vor Ort zwingend erforderlich.

 

Auf ein Fahrzeug zur Erfüllung der Auftragstätigkeit sind insbesondere die nachfolgenden Gewerke bzw. Wirtschaftszweige angewiesen:

Maurer und Betonbauer, Dachdecker, Ofen- und Luftheizungsbauer, Fliesen-, Platten-, Mosaikleger, Zimmerer, Estrichleger, Stuckateure, Tischler, Maler und Lackierer, Parkettleger, Metallbauer, Rollladen- und Jalousiebauer, Kälteanlagenbauer, Gebäudereiniger, Klempner, Glaser, Installateure und Heizungsbauer, Bodenleger, Elektrotechniker, Holz- und Bautenschutzgewerbe, Akustikarbeiten und Trockenbau, Garten- und Landschaftsbau, Hausmeisterservice (nicht Hausverwaltungen), Reparatur und Wartung von Computern, Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten.

 

 

  • Antragsformular mit kurzer Darstellung des notwendigen Bedarfes
  • Kopie Gewerbeanmeldung
  • Nachweis über den Handwerksbetrieb (z. B. Handwerkskarte)
  • Zulassungsbescheinigung 
  • bei Werkstattwagen Fotos des Innenraumes, der eingebauten Maschinen etc.
  • bei Servicefahrzeugen Fotos des Fahrzeuges

Werkstattwagen:

·         60,00 Euro für 1 Jahr

·         180,00 Euro für 3 Jahre (nicht bei Erstantrag möglich)

·         bei Sammelgenehmigung zzgl. 17,00 Euro je Kfz

Servicefahrzeuge:

·         60,00 Euro für 1 Monat

·         200,00 Euro für 1 Jahr, jedes weitere im Antrag enthaltene Fahrzeug mit Einzelgenehmigung 134,00

        Euro

·         470,00 Euro für 3 Jahre (nicht bei Erstantrag möglich), jedes weitere im Antrag enthaltene Fahrzeug   

        mit Einzelgenehmigung 400,00 Euro

·         bei Sammelgenehmigung zzgl. 17,00 Euro je Kfz

Verlust oder Kennzeichenänderung

·         17,00 Euro

 

Der Antrag kann nur durch die Firma selbst gestellt werden, nicht durch einzelne Mitarbeiter.