Wenn Sie als selbständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden wollen, dann benötigen Sie eine Fahrschulerlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie andere Fahrlehrer beschäftigen. Für diese Erlaubnis gibt es zahlreiche Voraussetzungen, so muss man z. B. mindestens 2 Jahre als angestellter Fahrlehrer in einer Fahrschule hauptberuflich gearbeitet haben. Aufgrund der Komplexität der Voraussetzungen für eine Fahrschulerlaubnis ist es sinnvoll, hierüber mit dem zuständigen Mitarbeiter (03381/583255) einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Es ist ohnehin zur Beantragung eine persönliche Vorsprache erforderlich. Auch erhalten Sie über die anfallenden Gebühren bei diesem Gespräch ausführliche Informationen.

Sollten Sie eine Zweigstelle eröffnen wollen, benötigen Sie eine Zweigstellenerlaubnis.

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

26.04.2019