• meist für jede Person mit berechtigtem Interesse möglich
  • Archivbesuch möglichst vorher anmelden
  • Antragsformular notwendig, wird online oder vor Ort ausgefüllt
  • Einsicht in das Archivgut erfolgt im Lesesaal
  • Kopienbestellung möglich
  • Schutzfristen, Datenschutz, Urheberrecht sind ggf. zu beachten

Leistungsbeschreibung

Sie können z.B. zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im Stadtarchiv Brandenburg an der Havel einsehen. Welches Archivgut für Ihre Fragestellung zuständig ist, erfahren in den Beständeübersichten und Findmitteln des Stadtarchivs. Die Benutzung des Stadtarchivs ist für jede Person auf Antrag möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.

  • Sie richten Ihr Anliegen schriftlich via E-Mail, über das Kontaktformular des Serviceportals oder per Post an das Stadtarchiv.
  • Sie erhalten eine schriftliche Antwort des Stadtarchivs.
  • Sie füllen den Benutzungsantrag aus und lassen den Benutzungsatrag dem Stadtarchiv zukommen. Das Ausfüllen und Übermitteln des Benutzungsantrags ist online über das Serviceportal möglich. Alternativ können Sie den Benutzungsantrag herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an das Stadtarchiv senden oder direkt vor Ort im Archiv ausfüllen.
  • Wünschen Sie, das Archiv direkt zu benutzen, ist dies während der Öffnungszeiten möglich. Sie melden Ihren Besuch schriftlich oder telefonisch vorher an und reservieren sich einen Platz im Lesesaal.
  • Sie suchen in Findmitteln die Archivalien aus, die Sie einsehen wollen, bestellen diese zur Einsicht, erhalten das Archivgut zur Einsicht im Lesesaal (ggf. erst nach erforderlicher Vorprüfung zu einem neuen Termin) und geben dieses nach Einsichtnahme an die Lesesaalaufsicht zurück.
  • Alternativ recherchieren Sie online selbständig zu Ihrem Thema mithilfe der Online-Recherche oder der online hinterlegten Findbücher zu unseren Beständen.

Voraussetzung für die Einsicht in Archivgut ist ein berechtigtes Interesse gemäß § 9 Abs. 1 und 2 Brandenburgisches Archivgesetz - BbgArchivG. Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die Benutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, publizistischen, unterrichtlichen oder Bildungszwecken sowie zur Wahrnehmung berechtigter persönlicher Belange beantragt wird.

Es sind keine zusätzlichen Unterlagen zur Antragsstellung erforderlich. Erfolgt die Benutzung im Auftrag, ist die Ermächtigung durch den Auftraggeber mitzusenden bzw. spätestens bei der Direktbenutzung vorzulegen.

Kostenart: variabel
Kostenhöhe (variabel): von 2,90 bis zu 51,30 Euro
Vorkasse: Nein
Bezeichnung der Kosten: Benutzungsgebühr

Die Höhe der Benutzungsgebühren hängt von der Dauer der gewünschten Einsichtnahme ab und kann pro Benutzungstag, -monat oder -jahr abgerechnet werden. Eine Gebührenbefreiung ist gemäß § 2 Abs. 7 und 8 der Gebührensatzung in bestimmten Fällen möglich. Näheres entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung des Stadtarchivs Brandenburg an der Havel.

Es bestehen keine Fristen. Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird jedoch empfohlen. Bei nicht angemeldeten Archivbesuchen müssen unter Umständen längere Wartezeiten oder eine wiederholte Anreise in Kauf genommen werden.

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen und maximal 2 Monate.

Widerspruch und Klage sind statthaft.

  • Benutzungsantrag für das Stadtarchiv (Online-Formular erst nach Anmeldung im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)

Nähere Informationen zu Ihrem Archivbesuch und zu unseren Beständen sowie Neuigkeiten vom oder über das Stadtarchiv finden Sie auf der Webpräsenz des Stadtarchivs Brandenburg an der Havel

Viele unserer Archivalien finden Sie auch in den Online-Findhilfsmitteln des Stadtarchivs auf Findbuch.net