Fahrlehrerlaubnis (Anwärterbefugnis)


Leistungsbeschreibung

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt. Der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE erhält zunächst eine Anwärterbefugnis.

Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden.

Das Antragsformular und sowie eine Auflistung der einzureichenden Unterlagen finden Sie unter den angegebenen Formularen. 

Fahrerlaubnisbehörde
Telefon: (03381) 58-3270
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@stadt-brandenburg.de