Wohnraumvermittlung
Wohnungssuchende, die im Besitz eines gültigen WBS sind, können sich bei Wohnungsunternehmen oder Verfügungsberechtigten, die in der Stadt Brandenburg geförderte Wohnungen vermieten gemäß der erstellten Bescheinigung direkt bewerben.
Eine Vermittlung bzw. Vergabe von geförderten Wohnungen durch den Bereich Wohnungswesen kann auf Grund des geringen Wohnungsbestands mit Benennungsrechten nur begrenzt erfolgen. Die entsprechenden Wohnungen (mit und ohne Betreuungsangebot) sind überwiegend älteren und/oder schwerbehinderten Menschen vorbehalten. Nähere Informationen beim zuständigen Ansprechpartner.
An wen muss ich mich wenden?
- Herr Pfahl
Tel.: (03381) 58 50 62, Zi. 114
Fax: (03381) 58 50 84
E-Mail: wohnungswesen@stadt-brandenburg.de
(Die oben genannte E-Mail-Adresse dient nur dem Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung.)
Rechtsgrundlage
BbgWoFB (Brandenburgisches Wohnungsförderungsgesetz)