Ausbildungsförderung beantragen


Leistungsbeschreibung

Ausbildungsförderung wird durch das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Brandenburg an der Havel aufgrund von drei Leistungsgesetzen erbracht:

  1. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) (nicht für Studenten an Höheren Fachschulen und Akademien, sowieHochschulen/Universitäten - diese Studenten wenden sich bitte an das für Ihre Bildungseinrichtung zuständige Studentenwerk).
  2. BbgAföG (Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz)
  3. AFBG (Aufstiegsfortbildungsgesetz) auch Meister-BAföG genannt

Erläuterungen zu den einzelnen Leistungen erhalten Sie im unter "Dokumente" verlinkten PDF "Übersicht der Ausbildungsförderung"

Es wurde die Webseite für die Online-Antragstellung zum BAföG, AFBG und Bb­gAföG des Lan­des Bran­den­burg unter www.​bafoeg-brandenburg.de für alle Anträge freigeschaltet.

Ansprechpartner: Die sachbearbeiterinnen Ausbildungsförderung BAfög, BbgAfög, AFBG):

E-Mail-Kontakt: ausbildungsfoerderung@stadt-brandenburg.de

Bei E-Mails bitte auch immer eine Telefonnnummer für Rückrufe und Ihre Adresse angeben!

Bitte nutzen Sie bei Kontaktaufnahme per E-Mail ausschließlich die Sammeladresse, sonst kann der Empfang der Mitteilung nicht sichergestellt werden.

Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsunterlagen (Diese sind bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung oder im Internet des Landes Brandenburg unter www.bafoeg-brandenburg.de zu finden!)

Formgerechte und formlose Anträge zur Fristwahrung können elektronisch gestellt werden. Diese Anträge müssen jedoch eigenhändig unterschrieben sein, eingescannt oder fotografiert werden und als PDF-Datei als Anhang an die oben genannte E-Mail-Adresse gesendet werden. Bitte verwenden Sie die auf dieser Seite verlinkten Formulare!

Wichtig - die Größe des Anhangs darf 20 MB nicht überschreiten (ggf. können Sie unterschiedliche Dokumente auf mehrere Mails aufteilen).

Mitteilungen zur Änderung der Bankverbindung muss immer mit dem Aktenzeichen versehen werden und eigenhändig vom Antragstellers unterschrieben sein.

Achtung: Ihr Antrag gilt nur als gestellt, ihre Unterlagen nur als empfangen, wenn diese auch nachweislich in der Behörde eingehen! Die Nachweispflicht liegt beim Absender (wie bei Postversand). Hierfür ist eine einfache Mail nicht geeignet.

Oder stellen Sie Ihren Antrag sicher digital oder teildigital unter www.bafoeg-brandenburg.de!

Es fallen keine Gebühren an.

Online-Antrag Ausbildungsförderung (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)