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Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten


Leistungsbeschreibung

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen. Hierzu gehören vor allem:

  • Beratung und persönliche Betreuung der Hilfesuchenden und für ihre Angehörigen

  • Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung

  • Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes

  • Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens

An wen wendet sich die Leistung?
Anspruch auf Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten außerhalb oder innerhalb von Einrichtungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten gemäß §§ 67 - 69 SGB XII hat jeder, der in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten ist (zum Beispiel obdachlos oder straffällig geworden ist, ohne Familie da steht oder keine gesicherte Existenz hat) und diese aus eigener Kraft nicht überwinden kann.
Dabei können die besonderen sozialen Schwierigkeiten in der Person des Hilfesuchenden, in seinen gegenwärtigen Lebensverhältnissen oder in seinem sozialen Umfeld begründet sein. Es darf sich jedoch nicht um Schwierigkeiten handeln, die sich von denen nicht unterscheiden, die fast jeden im Laufe eines Lebens einmal treffen können (zum Beispiel Ehekrise, Probleme am Arbeitsplatz).

Tel. (03381) 58-4939 und (03381) 58-5065

E-Mail:
egh-sozialamt@stadt-brandenburg.de
sozialamt@stadt-brandenburg.de

Bei E-Mails bitte auch immer eine Telefonnnummer für Rückrufe und Ihre Adresse angeben!

  • Gültige Personaldokumente - ggf. Meldebestätigung
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise
    z. B. für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz 
  • Kontoauszüge
  • Mietvertrag, ggf. Mietänderungsschreiben
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung

Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

SGB XII -Sozialhilfe - in der jeweils geltenden Fassung

Formulare werden persönlich von der zuständigen Stelle ausgehändigt.

Die Antragstellung kann auch formlos erfolgen.