Sozialhilfe - Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen


Leistungsbeschreibung

Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen beinhalten Maßnahmen der beruflichen, medizinischen und sozialen Rehabilitation.
Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.
Art, Umfang der Eingliederungshilfen im Rahmen der Sozialhilfe orientieren sich am individuellen Grad der behinderungsbedingten Einschränkung in der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden von den zuständigen Rehabilitationsträgern erbracht.

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden von der Bundesagentur für Arbeit erbracht. Mehr Informationen...

Arten der Leistungen

  • heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind
  • Hilfen zum Erlangen einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen
  • Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule
  • Leistungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
  • Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt
  • Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entspricht
  • Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten
  • Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben

Orte der Leistungserbringung

  • Kindertagesstätten
  • Förder- und Beratungsstellen
  • im eigenen Haushalt
  • Wohngruppen
  • Tagesstätten
  • Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

An wen wendet sich die Leistung?

Die Leistung richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die aufgrund einer körperlichen, geistigen, psychischen oder mehrfachen Behinderung oder einer Suchterkrankung im erheblichen Maße in den Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind.

Tel. (03381) 58 49 07

sowie jeweils die beiden folgenden Endziffern: -08, -09, -10, -11, -12, -13, -17, -18, -19, -24, -25, -37, -39, -40, -65

außerdem: (03381) 58 50 38

E-Mail:
egh-sozialamt@stadt-brandenburg.de
sozialamt@stadt-brandenburg.de

Bei E-Mails bitte auch immer eine Telefonnnummer für Rückrufe und Ihre Adresse angeben!

Dokumente werden während der Beratung je nach Lage des Einzelfalls angefordert.

  • §§ 35 a bis 37 SGB VIII - Kinder und Jugendhilfe in der jeweils geltenden Fassung
  • SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - in der jeweils geltenden Fassung

Formulare werden persönlich von der zuständigen Stelle ausgehändigt.
Die Antragstellung kann formlos erfolgen.