Sozialhilfe - Bestattungskostenbeihilfe


Leistungsbeschreibung

Die Leistung umfasst die Übernahme der erforderlichen, angemessenen Kosten einer ortsüblichen Bestattung, soweit diese dem Bestattungspflichtigen nicht zugemutet werden können, der Nachlass nicht ausreicht und es keine Verpflichteten gibt, die zur Übernahme der Kosten herangezogen werden können.

Zu den erforderlichen Kosten gehören insbesondere:

  • die einfachen Kosten einer Untersuchung eines Toten einschließlich der Feststellung des Todes und der Ausstellung des Leichenschauscheins
  • Kosten für die Leistungen der Bestatter (einfache, würdige Erd- oder Feuerbestattung) als Pauschale
  • Friedhofsgebühren in angemessenem Umfang
  • Krematoriumsgebühren und Entgelte

Der Antrag kann vor oder auch noch zeitnah nach einer Bestattung gestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag bereits vor der Bestattung zu stellen oder zumindest die Angelegenheit mit dem Sozialhilfeträger zu besprechen.

An wen wendet sich die Leistung?

Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) der/des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen, die sie vom Erben des Nachlasses -sofern sie nicht selbst Erben sind- einfordern können.

Sofern der Nachlass der/des Verstorbenen dazu nicht ausreicht und der bestattungspflichtige Angehörige nicht in der Lage ist, die Bestattungskosten zu tragen, kann ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten gestellt werden.

Keinen Anspruch auf Kostenübernahme hat, wer ohne rechtliche Verpflichtung die Kosten einer Bestattung trägt. Dies betrifft zum Beispiel Personen, die aus einem Gefühl sittlicher Verpflichtung oder auf Wunsch der verstorbenen Person, aber ohne Rechtspflicht, die Bestattung veranlassen (z. B. Freunde, Nachbarn, ehemalige Betreuer, Nachlasspfleger).

Diana Woite

Telefon: (03381) 58-4935
Fax:       (03381) 58-4904

Nachweise der/des Verstorbenen:

Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen, insbesondere:

  • Girokontoauszug vom Sterbetag
  • Sparbücher/Geldanlagen
  • Wohneigentum
  • Versicherungssumme von Lebensversicherungen
  • Kopie des Kraftfahrzeugscheins
  • Bausparguthaben und Ähnliches
  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden
  • Aufstellung der möglichen Erben und Familienangehörigen der/des Verstorbenen (Ehegatten oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern, sonstige Erben)
  • Sterbeurkunde, sobald diese vorliegt

Nachweise des Antragstellers:

  • Erbschein. ggf. Nachweis der Erbausschlagung
  • Kopien über die ARt und Höhe des Einkommens der letzten 3 Monate
  • Angaben zu weiteren Angehörigen der/des Verstorbenen (z.B. im Haushalt lebende Erben und Angehörige der/des Verstorbenen)
  • Nachweise über Vermögensverhältnisse
  • Nachweise der monatlichen Belastungen
  • Nachweis über die aktuelle Miethöhe bzw. über die Lansten bei Wohneigentum
  • Originalrechnung des Bestattungsinstituts (falls der Antrag erst nach der Bestattung gestellt wird)

Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

SGB XII -Sozialhilfe - in der jeweils geltenden Fassung

Formulare werden persönlich von der zuständigen Stelle ausgehändigt. Die Antragstellung kann auch formlos erfolgen.