Leistungsbeschreibung

Bei der Frühförderung handelt sich um heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Sie werden gewährt, wenn zu erwarten ist, dass hierdurch eine drohende Behinderung abgewendet oder der fortschreitende Verlauf einer Behinderung verlangsamt bzw. die Folgen einer Behinderung gemildert werden können.

Frühförderung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und setzt frühestens mit Bekanntgabe des Hilfebedarfes ein.

Telefon (03381) 58-4909, -4910, -4917, -4919 und -4937

Unterlagen werden während der Beratung je nach Lage des Einzelfalls angefordert.

Formulare werden während des persönichen Termins ausgegeben; die Antragstellung kann auch formlos erfolgen.

  • SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
  • SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • SGB XII - Sozialhilfe

Antragsformulare werden während des persönichen Termins ausgegeben; die Antragstellung kann auch formlos erfolgen.