Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt


Leistungsbeschreibung

Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine finanzielle Leistung nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)

Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst:

  • Regelsatz
  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarfe, z. B.:
    - für Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder aG
    - für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche
    - für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern
    - für kostenaufwendige Ernährung
    - für eine dezentrale Warmwasserversorgung
  • Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
  • Einmalige Bedarfe, z. B.
    - Erstausstattung einer Wohnung
    - Erstausstattung für Bekleidung
    - Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt

An wen wendet sich die Leistung?

  • Auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat Anspruch, wer den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann.
  • Keinen Anspruch auf Sozialhilfe hat, wer sich durch den Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und Vermögens helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von Anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.

Der Vorrang von Leistungen anderer Sozialleistungsträger besteht insbesondere bei erwerbsfähigen Menschen vor dem Eintritt ins normale Rentenalter (Arbeitslosengeld II) und bei Personen, deren Anspruch auf Wohngeld höher ist, als der auf Sozialhilfe.

Tel. (03381) 5849 -16, -21, -23, -26, -27, -28, -31
Tel. (03381) 5850 -21, -31, -60
Tel. (03381) 5851 -69

Fax:(03381) 5850 -04

E-Mail:
sozialamt@stadt-brandenburg.de
asyl-sozialamt@stadt-brandenburg.de

  • Gültige Personaldokumente - ggf. Meldebestätigung
  • Nachweise der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise
    z. B. für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Kontoauszüge
  • Mietvertrag - ggf. Mietänderungsschreiben
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung

Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

  • 12. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - in der jeweils geltenden Fassung
  • Arbeitshinweise siehe Dokumente

Formulare werden persönlich von der zuständigen Stelle ausgehändigt.