Unterbringung Flüchtlinge und Asylbewerber
Unterbringung Flüchtlinge und Asylbewerber
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Fachgruppe Soziales und Wohnen ist zuständig für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Die Hauptaufgaben des Fachdienstes sind die menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen in ihren neuen Unterkünften, deren sozialer Schutz und Integration.
Zur Zeit stehen zwei Gemeinschaftsunterkünfte mit Kapazitäten für 276 und 3 x 320 Personen im Stadtgebiet zur Verfügung sowie daran angebundene Wohnungen für Wohngemeinschaften und Familien.
In den Unterkünften wird über Betriebsführungsverträge mit Trägern der öffentlichen oder privaten Wohlfahrtspflege eine angemessene migrationsspezifische Betreuung und Begleitung sicher gestellt.
Die Verteilung von Flüchtlingen und Asylbewerbern erfolgt durch die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) auf die Kreise und kreisfreien Städte nach einer festgelegten Quote.
Die Verteilung auf die Gemeinschaftsunterkünfte oder Wohnungen der Stadt erfolgt unter Berücksichtigung der Auslastung sowie Nationalität, Religion, Alter und Geschlecht und individueller Besonderheiten im Einzelfall.
An wen wendet sich die Leistung?
- Flüchtlinge und Asylbewerber
- Träger der öffentlichen oder privaten Wohlfahrtspflege
Die Belange von unbegleiteten minderjährigen Ausländern sowie des Schutzes von Minderjährigen in Gemeinschaftsunterkünften werden im Rahmen der Jugendhilfe (Fachgruppe Familie und soziale Beratung) berücksichtigt.
An wen muss ich mich wenden?
Yvonne Göhler
- Telefon: (03381) 58 4933
- Fax: (03381) 58 5104
Anja Freudenberg
- Telefon: (03381) 584923
- Fax: (03381) 585104
Rechtsgrundlage
Landesaufnahmegesetz Brandenburg (LAufnG ) in der jeweils aktuellen Fassung
Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung (LaufnGDV) in der jeweils aktuellen Fassung