Widerspruch gegen Anordnungen zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
Der Widerspruch gegen die Anordnungen zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis ist formlos per Fax, Mail bzw. schriftlichem Antrag möglich.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen keine Gebühren.
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg) i.V.m Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Anträge / Formulare
- Widerspruch gegen Anordnungen zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (Online-Formular erst nach Anmeldung im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)
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