Widerspruch gegen Anordnungen zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis


Der Widerspruch gegen die Anordnungen zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis ist formlos per Fax, Mail bzw. schriftlichem Antrag möglich.

Allgemeiner Kontakt der Stadtkasse

Telefon: (03381) 58 21 01

Es entstehen keine Gebühren.

Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg) i.V.m Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

  • Widerspruch gegen Anordnungen zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (Online-Formular erst nach Anmeldung im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)