Widerspruch gegen Anordnungen zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
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Widerspruch gegen Anordnungen zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
Textblöcke ein-/ausklappenDer Widerspruch gegen die Anordnungen zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis ist formlos per Fax, Mail bzw. schriftlichem Antrag möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Allgemeiner Kontakt der Stadtkasse
- Telefon: (03381) 58 21 01
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen keine Gebühren.
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg) i.V.m Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Anträge / Formulare
- Widerspruch gegen Anordnungen zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (Online-Formular erst nach Anmeldung im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)