Der Widerspruch gegen die Anordnungen zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis ist formlos per Fax, Mail bzw. schriftlichem Antrag möglich.

An wen muss ich mich wenden?


Allgemeiner Kontakt der Stadtkasse

Telefon: (03381) 58 21 01

Welche Gebühren fallen an?


Es entstehen keine Gebühren.

Rechtsgrundlage


Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg) i.V.m Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Anträge / Formulare


  • Widerspruch gegen Anordnungen zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (Online-Formular erst nach Anmeldung im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)
Kontakt
Stadtkasse