Bescheinigung in Steuersachen (ehemals Unbedenklichkeitserklärung für kommunale Steuern)
Bescheinigung in Steuersachen (ehemals Unbedenklichkeitserklärung für kommunale Steuern)
Eine Beantragung ist formlos per Fax, Mail bzw. schriftlichem Antrag möglich.
Voraussetzung für die Ausstellung der Unbedenklichkeitserklärung ist, dass keine offenen Forderungen bei der Stadt Brandenburg an der Havel ausgewiesen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Eileen Säger
- Telefon: (03381) 58 21 11
- Fax: (03381) 58 21 04
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen keine Gebühren.