Einwand gegen Mahnungen
Links & Onlinedienste
Einwand gegen Mahnungen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Der Einwand gegen eine Mahnung ist formlos per Fax, E-Mail bzw. schriftlich möglich.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen keine Gebühren.
Rechtsgrundlage
- §§ 38 Abs. 1 und 41 Abs. 2 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV)
- § 19 Abs. 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Brandenburg (VwVGBbg)
- §§ 1 und 4 der Kostenordnung zum VwVGBbg (KostO zum VwVGBbg)
Anträge / Formulare
- Einwand gegen Mahnung (Online-Formular erst nach Anmeldung im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)