Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch einlegen.

Leistungsbeschreibung


Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

 

 

Verfahrensablauf


Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.

Zuständige Stelle


Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde

Voraussetzungen


keine

Welche Gebühren fallen an?


gebührenfrei

Anträge / Formulare


Was sollte ich noch wissen?


Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

Urheber


Dr. Laier, RL VII2

Fachlich freigegeben durch


Bundesministerium des Innern (BMI)

Fachlich freigegeben am


04.11.2015