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Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung


Einrichtung einer Übermittlungssperre zur Verhinderung von Datenübermittlungen an Parteien, Adressbuchverlage oder über ein Alters- oder Ehejubiläum. 

Leistungsbeschreibung

Die Meldebehörde übermittelt auf Antrag an Parteien, an Adressbuchverlage und im Zusammenhang mit Alters- oder Ehejubiläen Daten. Gegen diese Datenübermittlung besteht die Möglichkeit des Widerspruchs. Der Widerspruch verhindert diese Datenübermittlungen.

 

 

 

Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien, an Adressbuchverlage und im Zusammenhang mit Alters- oder Ehejubiläen werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.

Bürgerservice 

Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien, an Adressbuchverlage und im Zusammenhang mit Alters- oder Ehejubiläen können ohne Voraussetzungen eingetragen werden.

  • Formloser Antrag schriftlich, per Mail 
  • Onlinebeantragung

Keine für Übermittlungssperren, gelten bis auf Wideruf