Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Einrichtung einer Übermittlungssperre zur Verhinderung von Datenübermittlungen an Parteien, Adressbuchverlage oder über ein Alters- oder Ehejubiläum.
Leistungsbeschreibung
Die Meldebehörde übermittelt auf Antrag an Parteien, an Adressbuchverlage und im Zusammenhang mit Alters- oder Ehejubiläen Daten. Gegen diese Datenübermittlung besteht die Möglichkeit des Widerspruchs. Der Widerspruch verhindert diese Datenübermittlungen.
Verfahrensablauf
Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien, an Adressbuchverlage und im Zusammenhang mit Alters- oder Ehejubiläen werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.
Zuständige Stelle
Bürgerservice
Voraussetzungen
Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien, an Adressbuchverlage und im Zusammenhang mit Alters- oder Ehejubiläen können ohne Voraussetzungen eingetragen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formloser Antrag schriftlich, per Mail
- Onlinebeantragung
Welche Gebühren fallen an?
keine Kosten
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine für Übermittlungssperren, gelten bis auf Wideruf
Bearbeitungsdauer
sofort