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Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft


  • Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • Reisepass wird ungültig bei Namensänderung, z.B. bei
    • Heirat oder Scheidung
    • Lebenspartnerschaft oder deren Aufhebung
  • Bürgerinnen und Bürger sind nach Namensänderung verpflichtet,
    • unverzüglich einen neuen Reisepass zu beantragen, wenn kein gültiger Personalausweis mit dem neuen Namen vorhanden ist oder wenn für internationale Reisen künftig weiterhin ein Reisepass benötigt wird
    • ihren alten Reisepass der Passbehörde vorzulegen
  • Kosten: 37,50 EUR bis 91,50 EUR
  • Bearbeitungsdauer: ca. 6 bis 8 Wochen
  • zuständig: Passbehörde am Hauptwohnsitz

Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Ihr Name hat sich geändert.
  • Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument mit dem neuen Namen, zum Beispiel einen Personalausweis.

Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:

  • Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
  • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
  • Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen

Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.

  • alter Reisepass oder ein sonstiger Nachweis, dass Sie deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind
  • ein aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
  • bei
    • Heirat: Eheurkunde
    • Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
    • Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde
    • Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
  • optional, aber empfohlen: Personenstandsurkunde, zum Beispiel Ehe oder Geburtsurkunde. Mit dieser können eventuelle Probleme, insbesondere bezüglich der Schreibweise und Reihenfolge der Vor- und Familiennamen,  sofort geklärt werden. Dies kann auch relevant sein,
    • wenn sich Ihre Angaben seit der letzten Ausstellung geändert haben oder
    • bei der erstmaligen Beantragung nach dem Zuzug in die Stadt oder Gemeinde.

Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall vorab auf den Internetseiten der Stadt oder Gemeinde beziehungsweise telefonisch, welche Unterlagen Sie benötigen.

  • die Gebühr für den Reisepass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt 37,50 €, als Expresspass (Lieferung innerhalb von 72 Std.) beträgt die Gebühr 69,50 €
  • nach dem vollendeten 24. Lebensjahr beläuft sie sich die Gebühr auf 70,00 €, als Expresspass beträgt die Gebühr 102,00 €
  • der Reisepass mit 48 Seiten bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres, kostet 59,50 € (als Expresspass 91,50 €) und nach dem vollendeten 24. Lebensjahr 92,00 €, als Expresspass die Gebühr 124,00 €.

Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder Karte bezahlt werden.

Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.

Expresspass
Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer von 6 - 8  Wochen für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen, sofern sie über die nötige technische Ausstattung verfügt. Im Expressverfahren hergestellte Pässe erhalten Sie innerhalb von 72 Stunden (berechnet werden nur Werktage).

 

Expresspass und vorläufiger Reisepass:
Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer von 2 bis 6 Wochen für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen, sofern sie über die nötige technische Ausstattung verfügt. Im Expressverfahren hergestellte Pässe erhalten Sie innerhalb von 3 bis 4 Werktagen.
Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

Fingerabdrücke:
Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus bleibenden medizinischen Gründen unmöglich ist.

Alter Reisepass:
Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen.

Verlobung:
Wenn Sie verlobt sind, können Sie in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt ihren neuen Reisepass oder auch Personalausweis mit dem neuen Namen beantragen, frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig. Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass abholen, indem Sie die Heiratsurkunde vorlegen.

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)