Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Bei Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde gilt es, unverzüglich Ihren Reisepass zu ändern.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.
Verfahrensablauf
Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
Zuständige Stelle
Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde
Voraussetzungen
Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Reisepass
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort
Bearbeitungsdauer
keine (Eintragung vor Ort)
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei
Dokumente
Anträge / Formulare
- Statusabfrage zum beantragten Reisepass (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste")
Fachlich freigegeben durch
Sächsisches Staatsministerium des Innern