Bei Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde gilt es, unverzüglich Ihren Reisepass zu ändern.

Leistungsbeschreibung


Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.

Verfahrensablauf


Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

Zuständige Stelle


Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde

Voraussetzungen


Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Reisepass
  • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

Welche Gebühren fallen an?


keine

Welche Fristen muss ich beachten?


unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort

Bearbeitungsdauer


keine (Eintragung vor Ort)

Rechtsbehelf


Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei

Anträge / Formulare


Fachlich freigegeben durch


Sächsisches Staatsministerium des Innern

Fachlich freigegeben am


30.11.2021