Auskunft - Selbstauskunft - Auskunft zu den eigenen Daten
Auskunft - Selbstauskunft - Auskunft zu den eigenen Daten
Leistungsbeschreibung
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich, schriftlich oder online beantragen.
Zuständige Stelle
Meldebehörde (Bürgerservice)
Welche Unterlagen werden benötigt?
bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
bei schriftlicher Beantragung oder per Mail: formloser Antrag und Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
gebührenfrei