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Auskunft - Selbstauskunft - Auskunft zu den eigenen Daten


Leistungsbeschreibung

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger erhalten.

Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich, schriftlich oder online beantragen.

Meldebehörde (Bürgerservice)

bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass

bei schriftlicher Beantragung oder per Mail: formloser Antrag und Kopie vom Personalausweis oder Reisepass