Sie können den Bearbeitungsstand des Kinderreisepasses jederzeit telefonisch, persönlich und in vielen Fällen auch auf elektronischem Wege abfragen.

Leistungsbeschreibung


Die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses dauert bis zu sechs Wochen. Sie können den Bearbeitungsstand jederzeit telefonisch, persönlich und in vielen Fällen auch auf elektronischem Wege abfragen.

Verfahrensablauf


  • Mancherorts wird bei der Beantragung des Kinderreisepasses ein Informationsblatt zur Abfrage des Bearbeitungsstatus ausgehändigt. Folgen Sie in diesem Fall einfach der dort beschriebenen Anleitung.
  • Bietet die Behörde im Serviceportal eine Online-Abfrage an, so finden Sie zu dieser Beschreibung einen entsprechenden Link.
  • Sie können jederzeit auch persönlich oder telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes fragen.

Zuständige Stelle


Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde

Voraussetzungen


keine

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • die Nummer des beantragten Kinderreisepasses (auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Beantragung erhalten haben)
  • In manchen Fällen wird auch eine PIN zugeteilt, die bei der Statusabfrage anzugeben ist.

Welche Gebühren fallen an?


keine

Welche Fristen muss ich beachten?


keine

Bearbeitungsdauer


zwei bis sechs Wochen

Rechtsgrundlage


Rechtsbehelf


Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei

Anträge / Formulare


Statusabfrage zum beantragten Kinderreisepass (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste")

Urheber


Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei

Fachlich freigegeben durch


Sächsisches Staatsministerium des Innern

Fachlich freigegeben am


30.11.0021