Den Reisepass Ihres Kindes können Sie vor Ablauf der Gültigkeit verlängern und ändern lassen.

Leistungsbeschreibung


Den Reisepass Ihres Kindes können Sie vor Ablauf der Gültigkeit verlängern und ändern lassen. Neben dem Lichtbild werden auch Angaben zur Größe und gegebenenfalls zur Augenfarbe korrigiert.

Verfahrensablauf


Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.

Zuständige Stelle


Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde

Voraussetzungen


Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
  • aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • gegebenenfalls Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Welche Gebühren fallen an?


  • Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: EUR 6,00

Hinweis: Liegt Bedürftigkeit vor, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich, bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde nach.

Welche Fristen muss ich beachten?


keine

Was sollte ich noch wissen?


Gültigkeit:

  • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
  • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.

Urheber


Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei

Fachlich freigegeben durch


Sächsisches Staatsministerium des Innern

Fachlich freigegeben am


30.11.2021
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