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Leistungsbeschreibung

Sie haben die Möglichkeit im Bürgerservice zur Nutzung der Online-Funktion Ihres Personalausweises bzw. elektronischen Identitätskarte (eID) eine persönliche geheimnummer (PIN) zu setzen.

Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich.

  • Personalausweis
  • elektronische Identitätskarte (eID)

§§ 20 und 21 der Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)