Personalausweis/ eID - PIN setzen
Leistungsbeschreibung
Sie haben die Möglichkeit imBürgerservice zur Nutzung der Online-Funktion Ihres Personalausweises bzw. elektronischen Identitätskarte (eID) eine persönliche Geheimnummer (PIN) zu setzen.
Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich.
Verfahrensablauf
In der Vorsprache beim Bürgerservice wird eine neue PIN für die eID gesetzt
Zuständige Stelle
Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden
Voraussetzungen
Die PIN der eID-Funktion wurde vergessen oder durch Falscheingabe blockiert
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- elektronische Identitätskarte (eID)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Minuten
Rechtsgrundlage
§§ 20 und 21 der Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)