Leistungsbeschreibung


Ein Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres beantragt werden. Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig. Die Ausstellung und Verlängerung erfolgt im Bürgerservice. Eine Verlängerung der Gültigkeit beträgt ebenfalls ein Jahr. Der Kinderpass wird in der Regel sofort ausgestellt.

Es ist zu beachten, dass jeder Staat bestimmt, welche Reisedokumente (Reisepass oder Kinderreisepass) durch ihn anerkannt werden. Der Bürger ist verpflichtet, sich darüber bei den Reiseunternehmen oder diplomatischen Vertretungen ausreichend zu informieren. Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Brandenburg an der Havel
  • die Beantragung/Verlängerung kann nur durch die/des Sorgeberechtigten erfolgen. Beim gemeinsamen Sorgerecht kann sich der nicht anwesende Sorgeberechtigte durch schriftliche Vollmacht und Vorlage seines gültigen Dokumentes vertreten lassen.
  • das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung bzw. Verlängerung anwesend sein
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
  • ein Kinderreisepass kann nur verlängert werden, wenn dieser noch gültig ist

Verlust des Kinderreisepasses:

Den Verlust seines Dokumentes muss der Bürger im Bürgerservice bekannt geben. Wurde der Diebstahl eines Dokumentes bei der Polizei angezeigt, so ist die Polizeianzeige bei der Verlustmeldung vorzulegen. Wiederauffinden eines Kinderreisepasses: Wurde das als Verlust gemeldete Dokument wiederaufgefunden, ist das Wiederauffinden im Bürgerservice anzugeben. Hinweis: Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil.

Verfahrensablauf


Sie müssen den Kinderreisepass persönlich mit Ihrem Kind bei einer Passbehörde beantragen.

  • Sie müssen den Kinderreisepass zusammen mit Ihrem Kind persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das persönliche Erscheinen Ihres Kindes ist immer erforderlich, da seine Identität geprüft werden muss.
  • Beide Eltern müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht haben. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch das andere Elternteil vertreten lassen.
  • Der Antrag wird vor Ort von der Bearbeiterin/dem Bearbeiter aufgenommen. Ihr Kind muss eine Unterschrift leisten, wenn es mindestens 10 Jahre alt ist. Eine Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig. Zusätzlich müssen Sie gegebenenfalls die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
  • Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.
  • Sie können den Kinderreisepass dann in der Passbehörde abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Passbehörde identifizieren und eine Abholvollmacht vorlegen.
  • Sie müssen den alten Kinderreisepass Ihres Kindes beim Empfang des neuen Kinderreisepasses abgeben.

An wen muss ich mich wenden?


Bitte wenden Sie sich an Ihre Passbehörde.

Zuständige Stelle


In Deutschland ist zuständig: die Passbehörde, in deren Bezirk Ihr Kind angemeldet ist; bei mehreren Wohnungen die Behörde, bei der die Hauptwohnung angemeldet ist.
 
Im Ausland ist zuständig: das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen, in deren Bezirk sich Ihr Kind gewöhnlich aufhält.

Ihr Passantrag muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde bearbeitet werden, wenn Sie einen wichtigen Grund dafür darlegen.

Voraussetzungen


Anträge auf einen Kinderreisepass können stellen:

  • Sorgeberechtigte Elternteile von Kindern, wenn:
    • das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und
    • jünger als 12 Jahre alt ist

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.

Hinweis:
Steht der Familienname Ihres Kindes nach der Geburt noch nicht fest, kann kein Kinderreisepass ausgestellt werden. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen im Geburtenregister ein Familienname eingetragen ist, ergänzt um den zusätzlichen Eintrag „Familiennamensführung nicht nachgewiesen“.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Bei der Antragstellung müssen Sie vorlegen:

  • ein gültiges Identitätsdokument des Kindes, wie zum Beispiel:
    • Reisepass
    • Kinderreisepass
    • Personalausweis
  • sofern kein gültiges Identitätsdokument vorhanden ist (zum Beispiel bei Erstbeantragung oder bei Verlust/Diebstahl des alten Dokuments):
    • Geburtsurkunde beziehungsweise einen Auszug aus dem Geburtenregister des Standesamts,
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat (45 mm x 35 mm), im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Bedeckung der Augen sowie ohne Kopfbedeckung.

Hinweis:
In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer dauerhaften medizinischen Indikation, können Abweichungen hiervon zulässig sein. Bei Säuglingen/Kleinstkindern sind weitere Ausnahmen zulässig.

  • gegebenenfalls weitere Unterlagen des Kindes (Auskunft bei Ihrer Passbehörde).

Darüber hinaus müssen Sie bei der Antragstellung für Minderjährige Folgendes vorlegen:

  • beim gemeinsamen Sorgerecht zusammenlebender Elternteile:
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie
    • die Einverständniserklärung und
    • eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
  • beim gemeinsamen Sorgerecht getrenntlebender Elternteile ist der Elternteil antragsberechtigt, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält:
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten und gegebenenfalls die Einverständniserklärung und
    • eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
  • bei nur einem Sorgeberechtigten:
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie
    • der Sorgerechtsnachweis

Welche Gebühren fallen an?


  • Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses: EUR 13,00

Hinweise:

Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses verdoppelt sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen wird,
  • die Ausstellung bei einer Passbehörde außerhalb des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragt wird.

Wenn Sie den Kinderreisepass für Ihr Kind bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung im Ausland beantragen (zum Beispiel als Deutsche im Ausland), müssen Sie einen Zuschlag von EUR 13,00 bezahlen.
Die Gebühr kann ermäßigt oder erlassen werden, wenn Sie als antragstellende Person, bedürftig sind (Nachweise erforderlich).

Welche Fristen muss ich beachten?


Ein Kinderreisepass ist maximal 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.

Hinweis:
Eine mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.

Bearbeitungsdauer


Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage

Anträge / Formulare


Was sollte ich noch wissen?


Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.

Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

Fachlich freigegeben durch


Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am


07.09.2021