Leistungsbeschreibung

Die Errichtung, Erneuerung, Änderung oder Beseitigung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Abwassersammelgruben) ist vorab genehmigungspflichtig.

Vor der Antragstellung sollten Sie sich Gedanken zum Standort, zur erforderlichen Grubengröße und dem Fabrikat machen.

  • § 13 Grubensatzung der Stadt Brandenburg
  • § 17 BbgBO