Sammelgrube
Sammelgrube
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Errichtung, Erneuerung, Änderung oder Beseitigung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Abwassersammelgruben) ist vorab genehmigungspflichtig.
Vor der Antragstellung sollten Sie sich Gedanken zum Standort, zur erforderlichen Grubengröße und dem Fabrikat machen.
Rechtsgrundlage
- § 13 Grubensatzung der Stadt Brandenburg
- § 17 BbgBO