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Niederschlagsversickerung


Leistungsbeschreibung

Die Abtrennung von der Regenwasserkanalisation stellt eine Veränderung der Grundstücksentwässerungsanlage dar und bedarf einer Genehmigung.

Wenn das anfallende Niederschlagswasser ganz oder teilweise großflächig auf dem Grundstück versickert werden soll und ausreichend sickerfähige Fläche vorhanden ist sowie Schäden an baulichen Anlagen auch auf Nachbargrundstücken auszuschließen sind genügt die Beantragung bei der FG Wasser im Fachbereich Bauen und Umwelt.

Sollte eine Versickerung über Anlagen (Sickerschächte, Mulden, Rigolen) notwendig sein, sind unter „Wasserrechtliche Erlaubnisse, Errichtung von Anlagen zur Niederschlagsversickerung“ weitere Informationen zu finden.

  • §§ 8 und 9 Wasserhaushaltsgesetz
  • §§ 28 und 54 Brandenburgisches Wassergesetz
  • § 13 Entwässerungssatzung (bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 19 für die Stadt Brandenburg a.d.H. am 15.12.2000) und erste Änderung zur Entwässerungssatzung (bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 26 für die Stadt Brandenburg a.d.H. am 11.12.2013)