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Leistungsbeschreibung

  • Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen durch Umsetzung der Rechtsverordnungen zum Schutz der verschiedenen festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete
  • Erteilen von Ausnahmegenehmigungen von den in den Rechtsverordnungen festgelegten Verboten
  • Auch außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten sind Grundwasserabsenkungen über 10m³/Tag erlaubnispflichtig

Anträge auf Ausnahmegenehmigungen von den in den Rechtsverordnungen festgelegten Verboten und wasserrechtliche Erlaubnis sind bei der FG Wasser im Fachbereich Bauen und Umwelt zu stellen.

Trinkwasserschutzgebiete der Stadt Brandenburg an der Havel gibt es für die Wasserwerke Kaltenhausen und Mahlenzien.

Siehe auch: www.stadt-brandenburg.de/leben/umwelt/gewaesserschutz

  • §§ 8, 9 und 52 Wasserhaushaltsgesetz
  • § 15 Brandenburgisches Wassergesetz
  • Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Mahlenzien und Kaltenhausen