Einleitung und Entnahme von Wasser aus einem Gewässer


Anträge auf Erlaubnis einer geplanten Einleitung und/oder Entnahme von Wasser in/aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer sind zu stellen bei der:

Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel
Fachbereich Bauen und Umwelt
Fachgruppe Wasser
Klosterstr. 14
14770 Brandenburg an der Havel

  • § 8 und ff. Wasserhaushaltsgesetz
  • § 28 und ff. Brandenburgisches Wassergesetz