Einleitung und Entnahme von Wasser aus einem Gewässer
Textblöcke ein-/ausklappenAnträge auf Erlaubnis einer geplanten Einleitung und/oder Entnahme von Wasser in/aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer sind zu stellen bei der:
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel
Fachbereich Bauen und Umwelt
Fachgruppe Wasser
Klosterstr. 14
14770 Brandenburg an der Havel
Rechtsgrundlage
- § 8 und ff. Wasserhaushaltsgesetz
- § 28 und ff. Brandenburgisches Wassergesetz
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