Abschriften Beglaubigung
Abschriften Beglaubigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Beglaubigung ist die Bestätigung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Unter Vorlage der Originalunterlagen können Sie Ihre Zeugnisse beglaubigen lassen.
Es werden nur Dokumente beglaubigt, die in der Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt werden oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
Übersetzungen, z. B. Zeugnisse müssen von einem staatlich beeidigten Dolmetscher übersetzt worden sein.
Standesamtliche Urkunden und ausländische Unterlagen werden nicht beglaubigt.
Sofern keine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben ist, können Sie auch Ihre Unterschrift, beglaubigen lassen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnende Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Sie müssen persönlich erscheinen und die Unterschrift in Gegenwart der Behörde leisten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die zu beglaubigenden Unterlagen im Original.
Zusätzlich können die Kopien für die Beglaubigungen vorgelegt werden oder diese werden gebührenpflichtig im Bürgerservice angefertigt.
Welche Gebühren fallen an?
- Beglaubigung von Bescheinigungen, Abschriften, Abzügen, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen: je Seite 2,00 €
- Beglaubigungen von Zeugnissen: je Beglaubigung 2,50 €
- Kopie: je A4 Blatt 0,50 €
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Durch Landesredaktion erstellt