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Beglaubigung einer Unterschrift, Bescheinigung, Abschrift, Zeugnis


Leistungsbeschreibung

Beglaubigung ist die Bestätigung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Unter Vorlage der Originalunterlagen können Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Brandenbenburg an der Havel Ihre Abschriften, Bescheinigungen, Zeugnisse im Bürgerserive beglaubigen lassen.

Es werden nur Dokumente beglaubigt, die in der Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt worden oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.

Übersetzungen, z. B. Zeugnisse müssen von einem staatlich beeidigten Dolmetscher übersetzt worden sein.

Standesamtliche Urkunden und ausländische Unterlagen werden nicht beglaubigt.

Sofern keine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben ist, können Sie auch Ihre Unterschrift, beglaubigen lassen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnende Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Sie müssen persönlich erscheinen und die Unterschrift in Gegenwart der Behörde leisten.

gemeldet mit Hauptwohnung, alleiniger Wohnung oder Nebenwohnung in der Stadt Brandenburg an der Havel

Die zu beglaubigenden Unterlagen im Original.

Zusätzlich können die Kopien für die Beglaubigungen vorgelegt werden oder diese werden gebührenpflichtig im Bürgerservice angefertigt.

Bitte legen Sie keine Farbkopien vor.

  • Beglaubigung von Bescheinigungen, Abschriften, Abzügen, Ablichtungen, Zeugnissen, Unterschriften: je Beglaubigung 5,60 €
  • Kopie (schwarz/weiß): je A4 Blatt 0,60 €

Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder Karte (EC- oder Kreditkarte) bezahlt werden.