Unterschriften Beglaubigung
Unterschriften Beglaubigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Beglaubigung ist die Bestätigung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Unter Vorlage der Originalunterlagen können Sie Ihre Zeugnisse beglaubigen lassen.
Es werden nur Dokumente beglaubigt, die in der Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt werden oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
Übersetzungen, z. B. Zeugnisse müssen von einem staatlich beeidigten Dolmetscher übersetzt worden sein.
Standesamtliche Urkunden und ausländische Unterlagen werden nicht beglaubigt.
Sofern keine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben ist, können Sie auch Ihre Unterschrift, beglaubigen lassen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnende Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Sie müssen persönlich erscheinen und die Unterschrift in Gegenwart der Behörde leisten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die zu beglaubigenden Unterlagen im Original.
Zusätzlich können die Kopien für die Beglaubigungen vorgelegt werden oder diese werden gebührenpflichtig im Bürgerservice angefertigt.
Welche Gebühren fallen an?
- Beglaubigung von Unterschriften: je Unterschrift 1,00 €
- Kopie: je A4 Blatt 0,50 €