Wohnsitz: Änderung der Hauptwohnung
Wohnsitz: Änderung der Hauptwohnung
Textblöcke ein-/ausklappenSie ziehen innerhalb der Stadt Brandenburg an der Havel um?
- Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen, nach Einzug, ummelden.
Besondere Hinweise
- Für die Anmeldung ist die persönliche Vorsprache erforderlich bzw. besteht die Möglichkeit der Vertretbarkeit (mit Vollmacht).
- Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung die minderjährige Person einzieht.
- Bei Familien, die in eine gemeinsame Wohnung ziehen, kann die Ummeldung durch eine volljährige Person für die gesamte Familie erfolgen.
- Pfleger und Betreuer, mit der Aufenthaltsbestimmungsbefugnis, haben für die Pflegeperson bzw. den Betreuten die Meldepflichten zu erfüllen.
Leistungsbeschreibung
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.
Hauptwohnung ist:
- Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
- Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
- Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.
Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.
Verfahrensablauf
Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist Pflicht.
Zuständige Stelle
Meldebehörde der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes/, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich die neue Hauptwohnung liegt
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.
Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.
Bearbeitungsdauer
keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)
Anträge / Formulare
- Ummeldung einer Haupt- bzw. Nebenwohnung (PDF zum ausdrucken)
- Vollmacht zur Ummeldung (PDF zum ausdrucken)
- Erklärung bei mehreren bestehenden Wohnungen (Online-Formular, Ausdruck am Ende nötig)
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes (Online-Formular, Ausdruck am Ende nötig) und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des nichttanwesenden Sorgeberechtigten
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern