Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung Mobiler-ICT-Karte
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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung Mobiler-ICT-Karte
Textblöcke ein-/ausklappenAn wen muss ich mich wenden?
Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Telefon: 030 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Sie können den Antrag alternativ auch an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge senden (https://bscw.bund.de). Über den Antrag entscheidet dann die zuständige Ausländerbehörde.
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde, wenn Sie
- in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: die Kreisverwaltung.
- in einer kreisfreien Stadt wohnen: die Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
§ 19b AufenthG
§ 19b AufenthG
Anträge / Formulare
- Online-Formular Antrag für einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)
- Online-Formular Antrag zur Änderung von Nebenbestimmungen zum Aufenthaltstitel (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)
Urheber
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