Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit
- die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit kann verlängert werden
- Voraussetzungen:
- die Aufenthaltserlaubnis läuft in naher Zukunft ab
- das Anerkennungsverfahren wird weiter betrieben, wurde aber noch nicht abgeschlossen,
- die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Genehmigung erfüllt wurden, werden weiterhin erfüllt
- Bundesagentur für Arbeit muss der Ausübung der Beschäftigung im angestrebten Berufsfeld erneut zustimmen
- die Verlängerung muss spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Befristung beantragt werden
- bei der Verlängerung wird die Aufenthaltserlaubnis erneut befristet; sie wird jeweils um ein Jahr bis zu einer Höchstdauer von 3 Jahren verlängert
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt
Leistungsbeschreibung
Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und sind aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung Ihres Herkunftslandes in eine Beschäftigung vermittelt worden.
Wenn die Anerkennung noch nicht abgeschlossen ist, können Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Dafür müssen Sie dieselben Voraussetzungen erfüllen, wie bei der erstmaligen Antragstellung, Dazu gehört auch, dass Ihr Lebensunterhalt während der Verlängerung gesichert ist. Ebenso muss die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmen. Sie wird dieser nur dann zustimmen, wenn sie das Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Stelle betreiben.
Wird Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert, ist sie erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit wird jeweils um 1 Jahr bis zu einer Höchstdauer von 3 Jahren verlängert.
Auch mit der verlängerten Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie nebenbei bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt
Zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt
Welche Gebühren fallen an?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich.
Rechtsgrundlage
- § 8 Absatz 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- § 16d Absatz 4 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- § 2 Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Anträge / Formulare
- Online-Formular Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)
- Online-Formular Antrag zur Änderung von Nebenbestimmungen zum Aufenthaltstitel (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)
Was sollte ich noch wissen?
- Informationen zur Berufsanerkennung auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland" der Bundesregierung
- Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
- Informationen zum Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung