Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zum allgemeinbildenden Schulbesuch
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zum allgemeinbildenden Schulbesuch
Textblöcke ein-/ausklappen- Schülerinnen und Schüler aus Drittstaaten können eine Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch in der Regel ab der 9. Klasse erhalten
- Voraussetzungen:
- öffentliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler Ausrichtung oder Privatschule, die Schülerinnen und Schüler auf internationale Abschlüsse, Abschlüsse anderer Staaten oder staatlich anerkannte Abschlüsse, zum Beispiel das International Baccalaureate (IB), vorbereitet
- Schule muss Schulklassen mit Schülerinnen und Schülern verschiedener Staatsangehörigkeiten haben. Klassen oder Klassenzüge für Staatsangehörige eines einzigen Staates sind ausgeschlossen, Ausnahmen bei sogenannten Botschaftsschulen möglich
- Erteilung der Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass Schulbesuch den Hauptzweck des Aufenthalts darstellt (eine bloße Teilzeitschulausbildung reicht nicht aus)
- bei Minderjährigkeit der antragstellenden Person muss für geplanten Schulbesuch in Deutschland die Zustimmung durch die zur Personensorge berechtigten Personen erfolgen
- Lebensunterhalt (einschließlich Krankenversicherung) muss für Dauer des Schulbesuchs in der Regel aus eigenen Mitteln bestritten werden, Lebensunterhaltssicherung kann auch durch Dritte erfolgen
Zuständig im Land Brandenburg die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzen und in Deutschland eine allgemeinbildende Schule besuchen möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch beantragen. In der Regel ist ein Schulbesuch ab der 9. Klasse möglich.
Ein Drittstaat ist ein Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Zum EWR gehören zusätzlich zur Europäischen Union (EU) noch Island, Liechtenstein und Norwegen.
Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des geplanten Schulbesuchs, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis setzt unter anderem voraus, dass der Schulbesuch den Hauptzweck Ihres Aufenthalts darstellt. Eine Teilzeitschulausbildung ist nicht möglich.
Sie müssen
- eine öffentliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler Ausrichtung oder
- eine Privatschule besuchen.
Die Schule muss die Schülerinnen und Schüler vorbereiten auf:
- internationale Abschlüsse,
- Abschlüsse anderer Staaten oder
- staatlich anerkannte Abschlüsse, zum Beispiel das International Baccalaureate (IB)
Während des Schulbesuchs muss Ihr Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen in der Regel gesichert sein.
Wenn Sie bei dem Schüleraustausch das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Ihre Eltern oder Ihre Sorgeberechtigten dem Aufenthalt in Deutschland zustimmen.
Verfahrensablauf
Zuständig im Land Brandenburg die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt
Zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des geplanten Schulbesuchs erteilt, zum Beispiel bis zum Abschluss der Bildungsmaßnahme und Aushändigung des entsprechenden Abschlusszeugnisses.
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Anträge / Formulare
- Online-Formular Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)
- Online-Formular Antrag zur Änderung von Nebenbestimmungen zum Aufenthaltstitel (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)
Was sollte ich noch wissen?
- Portal der Bundesregierung zu Sprachkursen in Deutschland
- Informationen über Visa zum Spracherwerb
- Informationen des pädagogischen Austauschdienstes (PAD) der Kultusministerkonferenz
- Informationen für deutsche Gastfamilien
- Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
- Information for international skilled workers on the German government's "Make it in Germany" portal