Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen
Textblöcke ein-/ausklappen- eine Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, um in Deutschland einen Sprachkurs zu besuchen oder an einem Schüleraustausch teilzunehmen
- der Lebensunterhalt sowie Krankenversicherung müssen gesichert sein und ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen bestritten werden können. Als Richtwert gilt beim Schüleraustausch der aktuelle Satz des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und bei Sprachkursen der BAföG-Satz zuzüglich 10 Prozent
- wenn antragstellende Person das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, müssen die Personensorgeberechtigten dem Aufenthalt in Deutschland zustimmen
- beim Sprachkurs muss es sich um einen Intensivsprachkurs handeln, der zum Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse, aber nicht der Studienvorbereitung dient. Ein Intensivsprachkurs setzt voraus, dass seine Dauer von vornherein zeitlich begrenzt ist und in der Regel mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche umfasst. Wochenendkurse erfüllen die Voraussetzungen nicht
- beim Schüleraustausch handelt es sich um einen befristeten Schulaufenthalt, der in der Regel eine Dauer von einem Jahr nicht überschreitet und oftmals über Schüleraustauschorganisationen durchgeführt wird. Möglich ist auch ein privat oder kommerziell organisiertes Austauschjahr
- von dem Begriff des Schüleraustausches sind auch Gastschülerinnen und Gastschüler erfasst, die in Deutschland ein Gastschuljahr absolvieren, ohne dass dabei ein unmittelbarer Austausch erfolgt. Das heißt, es ist kein Gegenbesuch erforderlich
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen, der nicht zur Europäischen Union (EU) oder zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört, benötigen Sie für die Teilnahme an einem Deutschsprachkurs oder an einem Schüleraustausch eine Aufenthaltserlaubnis.
Der Deutschkurs muss ein Intensivsprachkurs sein, der dem Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse und nicht der Studienvorbereitung dient.
Die Dauer des Intensivsprachkurses muss zeitlich begrenzt sein. Der Besuch und die Nachbereitung des Kurses sollten Ihre Arbeitszeit in Gänze in Anspruch nehmen. In der Regel bedeutet das für Sie einen Unterricht von Montag bis Freitag mit einem wöchentlichen Umfang von mindestens 18 Unterrichtsstunden. Abend-, Wochenend- oder Teilzeitsprachkurse sind nicht ausreichend.
Bei einem Schüleraustausch nehmen Sie an einem befristeten Schulaufenthalt teil, der in der Regel eine Dauer von einem Jahr nicht überschreitet und oftmals über Schüleraustauschorganisationen durchgeführt wird. Sie können auch ein privat oder kommerziell organisiertes Austauschjahr auswählen. Es ist kein unmittelbarer Austausch erforderlich, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Das bedeutet, dass kein Gegenbesuch einer Gastschülerin oder eines Gastschülers bei Ihnen notwendig ist.
Während des Sprachkurses und des Schüleraustausches muss Ihr Lebensunterhalt sowie Ihre Krankenversicherung ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen gesichert sein. Als Richtwert gilt beim Schüleraustausch der aktuelle Satz des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und bei Sprachkursen der BAföG-Satz zuzüglich 10 Prozent.
Sie können während Ihres Aufenthalts zum Sprachkurs eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche aufnehmen. Der Aufenthalt zum Schüleraustausch berechtigt nicht zur Aufnahme einer Beschäftigung.
Wenn Sie bei dem Schüleraustausch das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Ihre Eltern oder Ihre Sorgeberechtigten dem Aufenthalt in Deutschland zustimmen.
Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
Zuständige Stelle
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Im Land Brandenburg ist dies, wenn Sie
- in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: die Kreisverwaltung,
- in einer kreisfreien Stadt wohnen: die Stadtverwaltung.
Welche Gebühren fallen an?
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__50.html
Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Dauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird entsprechend Ihres Aufenthaltszwecks erteilt, bei einem Schüleraustausch in der Regel ein Jahr, bei Sprachkursen bestimmt die Dauer des Sprachkurses die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis.
Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Anträge / Formulare
- Online-Formular Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)
- Online-Formular Antrag zur Änderung von Nebenbestimmungen zum Aufenthaltstitel (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)
Was sollte ich noch wissen?
- Portal der Bundesregierung zu Sprachkursen in Deutschland
- Informationen über Visa zum Spracherwerb
- Informationen des pädagogischen Austauschdienstes (PAD) der Kultusministerkonferenz
- Informationen für deutsche Gastfamilien
- Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
- Information for international skilled workers on the German government's "Make it in Germany" portal